Spenden

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

Die Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums der gemeinnützigen Göhde-Stiftung arbeiten rein ehrenamtlich. Für eine langfristig erfolgreiche Tätigkeit sind wir auf die Unterstützung von Spendern und Sponsoren angewiesen, damit wir unsere Projektziele erreichen können.

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende Projekte zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Ihre Unterstützung kommt direkt in den Projekten an und wird nicht durch ein Übermaß an Overhead- und Gemeinkosten aufgezehrt. Die Finanzierung der Projektarbeit in der Göhde-Stiftung wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert.

Ihre Spenden können Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt mit bis zu 20% Ihres versteuernden Einkommens geltend machen. Generell gelten Einzahlungsbeleg und Kontoauszug bei Spendenbeträgen unterhalb von 200 Euro als Zuwendungsbestätigung und Spendenquittung. Nach Eingang Ihrer Spende über einen Betrag von 200 Euro oder mehr wird Ihnen von der Göhde-Stiftung eine Spendenquittung zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass hierfür Ihre vollständige postalische Adresse vorliegen muss. Bei Bedarf und expliziter Nachfrage erhalten Sie selbstverständlich auch eine Spendenquittung, wenn Ihr Spendenbetrag unter 200 Euro liegt. Bei regelmäßiger Unterstützung durch Spende, beispielsweise über erteile Einzugsermächtigungen bekommen Sie von unserer Stiftung eine Gesamtspendenbescheinigung.

Auf Ihren Wunsch hin veröffentlichen wir gerne Ihren Namen mit oder ohne Nennung von Wohnort und Spendenbetrag in unserer untenstehenden Liste der Spender.

Die gemeinnützige Göhde-Stiftung wurde am 21. Dezember 2012 von der Bezirksregierung Münster, Dezernat 21 – Stiftungsbehörde -, Domplatz 1-3, 48143 Münster als rechtsfähig anerkannt.

Kontoempfänger: Göhde-Stiftung
Kontonummer: 37 2222 0 00
BLZ: 400 400 28
IBAN: DE57 4004 0028 0372 2220 00
BIC: COBADEFFXXX
Bank: Commerzbank AG Münster

Allen Spendern danken wir an dieser Stelle ganz herzlich. Ohne Ihre Unterstützung und ohne Ihr Interesse an der Arbeit der Göhde-Stiftung wären die gemeinnützigen Aktivitäten nicht denk- und darstellbar. Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen über die transparente und offene Berichterstattung über die Projektumsetzungen und das uns erreichende Feedback der Menschen, denen wir gemeinsam helfen, etwas zurückgeben können. Projekte der Göhde-Stiftung sind auch immer Ihre Projekte.

Diese Liste führt alle Spender auf, die auf Wunsch Ihren Namen mit oder ohne Nennung von Wohnort und Spendenbetrag gerne genannt sehen.

Stiftungskapital der Familie Göhde: EUR 50.000,00
Zuschauer des Wolfgang Borchert Theaters Münster: EUR 27.943,23
KG Ponyhof e.V.: EUR 2.000,00

Stifterinnen und Stifter erhöhen mit einer Zustiftung an die Göhde-Stiftung das Grundstockvermögen der gemeinnützig tätigen Stiftung. Eine Zustiftung kann zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgen. Dabei können Sie Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände übertragen. Das so erreichte höhere Stiftungskapital wird sicher angelegt und die daraus resultierenden Erträge fließen auf jährlicher Basis ungeschmälert in die Stiftungsarbeit. Sie stehen damit vollumfänglich für die Erreichung der Stiftungsziele zur Verfügung. Somit bleibt Ihre Zustiftung in ihrer Substanz für immer erhalten, und die Zinserträge stehen Jahr für Jahr, über Generationen hinweg, für die Unterstützung von betroffenen und Not leidenden Menschen zur Verfügung. Auf diese Weise kann die zugestiftete Summe nicht wie eine Spende nur einmal, sondern im Laufe der Zeit gleich mehrfach ausgegeben werden.

Im Gegensatz zur Zustiftung wird eine Spende an die Göhde-Stiftung nicht dem Stiftungskapital zugebucht, sondern zeitnah verwendet. Das bedeutet, die Spende wird in voller Höhe für ein wichtiges Projekt der Stiftungsarbeit ausgegeben und verbraucht.